Patent quality in Europe – an inside and outside perspective
October 31, 2024, 17:00
Die Unternehmenssteuerreform III (Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz vom 17. Juni 2016, USR III; BBl 2016, 4937) ist für schweizerische Unternehmen mit IP-Portfolios oder starker F&E-Aktivität hochrelevant. Die USR III umfasst neben einigen eher technischen Gesetzesänderungen verschiedene Massnahmen, welche die steuerliche Attraktivität der Schweiz als Unternehmensstandort aufrechterhalten sollen:
Die gesamte steuerliche Entlastung durch die drei vorgenannten Massnahmen wird auf max. 80% des steuerbaren Gewinns beschränkt (neuer Art. 25b StHG).
Gegen die USR III wurde das fakultative Referendum ergriffen. Die entsprechende Abstimmung wird am 12. Februar 2017 stattfinden. Wird die USR III angenommen, so startet im Frühling 2017 die Vernehmlassung zur Verordnung USR III, wobei hier vor allem die konkreten Regelungen zur Patentbox und zur Definition der F&E-Kosten relevant sein werden.