10. décembre 2016

Rechtswahlklauseln in AGB von online Shops

Online Shops sehen in ihren AGB oft Rechtswahlklauseln zugunsten des Mitgliedstaates vor, in dem der Anbieter seinen Sitz hat (z.B. Amazon mit einer Rechtswahl zugunsten luxemburgischen Rechts). Anders als im Schweizer Recht (gemäss Art. 114 Bundesgesetz vom 18. Dezember 1987 über das Internationale Privatrecht, IPRG, SR 291) können Anbieter in der EU mit Rechtswahlklauseln im grenzüberschreitenden Verhältnis zum Endverbraucher das heimische Recht des Verbrauchers «abwählen». Diese Klauseln sind gemäss Leitlinien des EuGH gegenüber ausländischen Verbrauchern aber unwirksam, wenn das Angebot des Anbieters auf diese ausgerichtet ist und sie den Verbraucher in die Irre führen, indem sie den Eindruck erwecken, auf den Vertrag sei nur das Recht des Anbieters anwendbar und nicht auch die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Mitgliedstaates, indem der Verbraucher seinen Hauptwohnsitz hat (Urteil vom 28. Juli 2016 C-191/15 Amazon, Publikation in der amtlichen Sammlung vorgesehen, Randnrn. 70–71).