4. September 2017

Aktuelles zur Innovationsförderung

Der Bund ist gemäss Bundesverfassung dazu verpflichtet, Forschung und Innovation in der Schweiz zu fördern (Art. 64 BV; SR 101).
Damit der Bund, beziehungsweise das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) dieser Verpflichtung nachkommen kann, stehen ihm verschiedene Förderinstrumente zur Verfügung. Eines davon war bisher die Kommission für Technologie und Innovation (KTI), welche als staatliche Förderorganisation Angebote unterhielt, die der Innovationsförderung dienten. Ab Januar 2018 wird die Kommission von der neu gegründeten Förderagentur Innosuisse abgelöst. Damit wird die KTI in eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit und einer neuen Organisationsstruktur umgewandelt. Legitimiert wird die neue Förderagentur Innosuisse durch das Bundesgesetz über die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (SAFIG). Das neue Gesetz regelt insbesondere die Organisation von Innosuisse. Die Aufgaben der neuen Agentur werden wie bisher für die KTI durch das Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und Innovation (FIFG; SR 420.1) geregelt (www.kti.admin.ch).
Die neue Förderagentur erhält zwei zusätzliche Bereiche, um Unternehmen in ihrer Innovationstätigkeit zu unterstützen. Im Bereich der Unternehmensführung kann die neue Innosuisse nicht nur Unternehmer bei Neugründungen fördern, sondern auch Personen unterstützen, welche die Nachfolge eines bereits bestehenden Unternehmens anstreben. Ausserdem wird im FIFG neu die Möglichkeit geschaffen, den Nachwuchs im Innovationsbereich mittels Stipendien oder Darlehen zu unterstützen (www.innosuisse.ch).
Neben diesen sogenannten «Bottom-Up»-Förderinstrumenten ist der Bund auch bestrebt, über «Top-Down»-Instrumente das Forschungsverhalten in der Schweiz zu beeinflussen.
Eines dieser Instrumente ist der neue Aktionsplan Digitalisierung, welcher die Entwicklung und Anwendung digitaler Technologien fördern soll. Der Aktionsplan sieht Massnahmen im Bereich Bildung und Forschung vor. Über den Umfang der zur Verfügung gestellten Mittel entscheidet der Bundesrat im Herbst 2017 (Medienmitt. WBF 05.07.2017).
Eine «Top-Down»-Initiative, welche bereits teilweise umgesetzt wurde, ist der Masterplan biomedizinische Forschung und Technologie. Im Rahmen dieses Masterplans sind verschiedene Massnahmen in den Bereichen Ausbildung, Forschung und Marktzutritt vorgesehen. Über das weitere Vorgehen bezüglich des Masterplans wird 2018 entschieden (Medienmitt. BAG 21.06.2017).

 

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