The LES Basel Life Science Series
October 29, 2025 – 6 PM Basel Life Science Series
LES-CH war am traditionellen Treffen des Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) Ende März 2017 durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten (Raymond Reuteler, Peter Walser). Von den vielen angesprochenen Themen seien hier einige wenige herausgegriffen:
Internationale Entwicklungen, europäisches Patentamt
Catherine Chammartin, Direktorin des IGE, be-richtete kurz aus dem Verwaltungsrat der europäischen Patentorganisation: Die Bedeutung der Schweiz als Anmelderin von europäischen Patenten ist unvermindert hoch. Statistiken zeigen, dass die Schweiz weltweit das Land ist, aus welchem am fünftmeisten europäische Patentanmeldungen eingereicht werden, dicht gefolgt von China. In Europa ist die Schweiz sogar die Nummer drei unter den Anmeldern.
Die Reform der Beschwerdekammern geht voran, und sie soll eine klare Verbesserung der Situation in Sachen Unabhängigkeit der Beschwerdekammern bringen. Der erste Präsident der Beschwerdekammern, Carl Josefsson, hat seine Tätigkeit aufgenommen. Noch nicht befriedigend ist die Situation in Sachen Sozialpartnerschaft.
Ein wichtiges Thema im Verwaltungsrat ist die Wahl eines neuen Präsidenten des EPA im Juli 2018. Es soll ein «offenes professionell geführtes Selektionsverfahren» mit mehr als nur einer geeigneten Kandidatur geben.
Neues Löschungsverfahren in Markensachen
Eric Meier, Leiter der Markenabteilung des IGE, berichtete, dass bis 24. März 2017 18 Löschungsanträge eingereicht wurden. Ein Aufwärtstrend ist bisher bei den Fallzahlen aber nicht erkennbar. Von den 18 Anträgen betreffen fünf Fälle, bei denen kein Zustellungsdomizil in der Schweiz vorhanden war. Bisher gab es keine besonderen Probleme bei der Behandlung der Verfahren. Erste materielle Entscheide sind im Herbst 2017 zu erwarten.
Direkte Vertretung vor dem EUIPO
Felix Addor, Stv. Direktor und Rechtskonsulent des Instituts, informierte über das vom IGE verfolgte Thema der Vertretungsbefugnis vor dem EUIPO durch Personen mit Sitz in der Schweiz. Inzwischen sind Personen aus EWR-Staaten vor dem EUIPO vertretungsberechtigt. Das IGE ist beim EUIPO erneut vorstellig geworden, und die für diese Frage zuständige Kommission hat Offenheit signalisiert. Das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU sollte tatsächlich die Vertretung vor dem EUIPO durch Schweizer gestatten, aber nur bei voller Gegenseitigkeit. Das IGE müsste im Gegenzug darauf verzichten, von EU-Marken- und Designhinterlegern ein Zustellungsdomizil in der Schweiz zu verlangen.
Gegenwärtig ist geplant, dass EUIPO und IGE ein «memorandum of understanding» unterzeichnen. Es ist in Absprache mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten und dem Bundesamt für Justiz angedacht, die nötigen Regelungen in Rahmen der Ratifikation des Europaratsübereinkommens so zu ändern, dass das IGE bei Gegenseitigkeit auf die Angabe eines Zustellungsdomizils verzichten kann. Die entsprechenden Regelungen müssen aber vom Europarat und vom Parlament ratifiziert werden. Die entsprechende Regelung könnte Mitte 2018 in Kraft treten. Damit könnten Vertreter aus der Schweiz spätestens ab ca. Anfang 2019 vor dem EUIPO auftreten.